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AGB

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Allgemeine Vertragsbedingungen von Stadthaus Neckarsulm serviced apartments Ronja Vogt für Beherbergungen in den Serviced Apartments Stadthaus Heiner (Grabenstr. 5, 74172 Neckarsulm), Stadthaus Schrade (Marktstr. 12, 74172 Neckarsulm) und Apartment View (Viertelsteige 46, 74235 Erlenbach)

 

Allgemeines

Stadthaus Neckarsulm serviced apartments Ronja Vogt (nachfolgend: „Stadthaus Neckarsulm“) betreibt in Neckarsulm Grabenstr. 5, 74172 Neckarsulm und Marktstr. 12, 74172 Neckarsulm sowie in Erlenbach Viertelsteige 46, 74235 Erlenbach Serviced Apartments zur kurzfristigen Beherbergung unter dem Namen Stadthaus Neckarsulm. Stadthaus Neckarsulm bietet darin befindliche, möblierte Apartments und damit verbundene Nebenleistungen an, wobei die Räumlichkeiten längstens für einen Zeitraum bis zu 6 Monaten zur Verfügung gestellt werden können.

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments im Stadthaus Neckarsulm serviced apartments (vorübergehende Beherbergung in den Serviced Apartments) sowie für alle weiteren Leistungen in diesem Zusammenhang, die zwischen Stadthaus Neckarsulm serviced apartments Ronja Vogt („Stadthaus Neckarsulm“) und Dritten („Kunde“/„Gast“) abgeschlossen werden. 

  2. Die Leistungserbringung von Stadthaus Neckarsulm erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder zusätzliche Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit Stadthaus Neckarsulm ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

 

§ 2 Vertragsabschluss, Vertragspartner

  1. Stadthaus Neckarsulm erstellt auf Anfrage des Kunden ein unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechendes Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags. Von Stadthaus Neckarsulm unterbreitete Angebote sind stets freibleibend. Durch schriftliche Bestätigung dieses Angebots durch den Kunden (Annahme) kommt der Beherbergungsvertrag zustande. Für die schriftliche Bestätigung genügt auch eine E-Mail.
    Alternativ erfolgt die Reservierung von Apartments durch den Kunden über die Buchungswebsite von Stadthaus Neckarsulm. Mit Annahme dieser Reservierung durch Stadthaus Neckarsulm kommt der Beherbergungsvertrag zustande.

  2. Der Kunde ist nicht zur Weitergabe oder Untervermietung des Apartments berechtigt. Es sei denn, der Kunde stellt das Apartment nach schriftlicher Zustimmung und Genehmigung durch Stadthaus Neckarsulm seinen Mitarbeitenden oder einer auf sonstiger Weise mit ihm verbundenen natürlichen Person zur Verfügung.

  3. Vertragspartner sind Stadthaus Neckarsulm und der Kunde, auch wenn dieser das gebuchte Apartment einem seiner Mitarbeitenden oder einer auf sonstiger Weise mit ihm verbundenen natürlichen Person zur Verfügung stellt.

  4. Stadthaus Neckarsulm weist dem Gast nach Abschluss des Beherbergungsvertrags das konkrete Apartment zu.

 

§ 3 Vertragsinhalt

  1. Stadthaus Neckarsulm bietet im Stadthaus Heiner (Grabenstr. 5, 74172 Neckarsulm) mehrere Apartments in den Kategorien: „comfort“ und „deluxe“ an. Ein Anspruch des Kunden auf ein bestimmtes Apartment innerhalb der gebuchten Kategorie besteht indessen nicht.

  2. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, dass Stadthaus Neckarsulm einen KFZ-Stellplatz am jeweiligen Standort für die Dauer des Aufenthalts gegen Gebühr zur Verfügung stellt. Ein Anspruch des Kunden besteht hierauf jedoch nicht, soweit nicht das von Stadthaus Neckarsulm dem Kunden unterbreitete Angebot bereits ausdrücklich einen Stellplatz umfasst. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht ebenfalls nicht. Stadthaus Neckarsulm ist berechtigt, dem Kunden einen KFZ-Stellplatz am jeweiligen Standort zuzuweisen.

  3. Die Ausstattung des gebuchten Apartments sowie die etwaigen Nebenleistungen bestimmen sich nach den einzelvertraglich vereinbarten Bestimmungen des Beherbergungsvertrags.

  4. Die Apartments sind längstens für 6 Monate buchbar.

  5. Eine Weiter- sowie Untervermietung ist dem Kunden grundsätzlich untersagt. Die Nutzung des Apartments zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken ist ebenfalls untersagt, es sei denn Stadthaus Neckarsulm hat zuvor ausdrücklich seine schriftliche Zustimmung erteilt.

  6. Folgende Inklusivdienstleistungen sind im Mietpreis enthalten:
    a) Reinigung des Apartments 1 x wöchentlich (kein Geschirrspülen). Den Zeitpunkt der wöchentlichen Reinigung legt Stadthaus Neckarsulm nach seinem billigen Ermessen fest.
    b) Wäschewechsel 1x wöchentlich (Bettwäsche, Handtücher Bad, Küchenhandtücher). Der Wäschewechsel erfolgt jeweils zusammen mit der wöchentlichen Reinigung.
    c) Endreinigung des Apartments bei Auszug.

 

§ 4 Aufenthaltsdauer, An-/Abreise, Übergabe

  1. Gemäß § 1 kann das gebuchte Apartment in keinem Fall länger als 6 Monate und somit niemals für einen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der §§ 8 und 9 AO zur Verfügung gestellt werden.

  2. Die Anmietung des Apartments kann tages-, wochen- oder monatsweise erfolgen.

  3. An dem vereinbarten Anreisetag kann das angemietete Apartment ab 15:00 Uhr bezogen werden (Check-In-Zeit). Im Einzelfall können von dieser Uhrzeit abweichende Regelungen getroffen werden. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung des Apartments.

  4. Am Tag des vereinbarten Abreisedatums ist das Apartment, sofern nichts anderes vereinbart ist, bis spätestens 10:00 Uhr (Check-Out-Zeit) zu verlassen.
    Danach kann Stadthaus Neckarsulm aufgrund der verspäteten Rückgabe 50 % des Tagespreises (berechnet nach der tagesaktuellen Wochenrate) für das Apartment in Rechnung stellen, sofern die Räumung bis 18.00 Uhr erfolgt.
    Bei einer Räumung erst nach 18.00 Uhr kann der gesamte Tagespreis (berechnet nach der tagesaktuellen Wochenrate) für den folgenden Tag in Rechnung gestellt werden. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass Stadthaus Neckarsulm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

  5. Der Zugang zu den Stadthäusern und zu den Apartments erfolgt i.d.R. kontaktlos über ein digitales Zugangssystem. Eine persönliche Übergabe des Apartments erfolgt nur in Ausnahmefällen. 

  6. Dem Kunden wird für die Aufenthaltsdauer ein individueller Zugangscode für das digitale Schließssystem zum Öffnen der Hauseingangstüre und der Apartmenttüre (im Stadthaus Heiner zusätzlich zum Öffnen der Nebeneingangstüre, der Türe zum Waschraum und ggf. der Garage) bereitgestellt.

  7. In Ausnahmefällen kann dem Kunden auch ein Schlüssel zur Verfügung gestellt werden. Der Verlust eines dem Kunden überlassenen Schlüssel ist Stadthaus Neckarsulm unverzüglich zu melden. Der Kunde ist, sofern er den Verlust schuldhaft zu vertreten hat, Stadthaus Neckarsulm zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens, insbesondere für die erforderliche Beschaffung Schlüssel verpflichtet.

  8. Der Kunde hat vor Rückgabe sämtliche persönlichen Gegenstände (Lebensmittel, Kleidung etc.) aus dem Apartment zu entfernen.

 

§ 5 Preise, Zahlung, Kaution, Aufrechnung

  1. Es gelten die bei Zustandekommen des Beherbergungsvertrags von Stadthaus Neckarsulm ausgewiesenen bzw. angebotenen Übernachtungspreise/Mietpreise. 

  2. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise (außer es ist explizit aufgeführt, dass es sich um den Nettobetrag handelt, z.B. bei Korrespondenz mit Geschäftskunden) und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben.

  3. Im Mietpreis enthalten sind zudem stets die jeweiligen Betriebskosten für das Apartment sowie die Inklusivleistungen gemäß § 3 Ziffer 6.

  4. Eine Aufrechnung des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.

  5. Zahlung des Mietpreises erfolgt durch den Kunden im Voraus nach Zustandekommen des Beherbergungsvertrag.
    Erstreckt sich die Anmietung über eine längere Zeitdauer als von mindestens einem Monat, so sind die Zahlungen für die Beherbergung jeweils für einen Monat, spätestens bis zum 3. Werktag des betreffenden Monats, im Voraus zu bezahlen.

  6. Stadthaus Neckarsulm ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
    Die Sicherheitsleistung des Kunden erfolgt durch die zur Verfügungstellung seiner Kreditkartendaten. In diesem Fall ist Stadthaus Neckarsulm berechtigt, bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen die jeweils vereinbarte Vergütung per Kreditkarte einzuziehen.

  7. Der Kunde kann nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Stadthaus Neckarsulm aufrechnen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, kann er die Miete auch nur mindern, wenn das Minderungsrecht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

§ 6 Stornierung

  1. Für den Kunden gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  1.1    Für Stornierungen mit Vertragsabschluss gem. § 2 Ziffer 1 Abs. 1 (Reservierung nach unterbreitetem individuellem Angebot)
   - bis 30 Tage vor Anreisetag wird keine Stornogebühr erhoben.
   - ab 29 Tage bis 10 Tage vor Anreisetag beträgt die Stornogebühr 40 %
   - ab 9 Tage bis zu 2 Tagen vor Anreisetag beträgt die Stornogebühr 70 %
   - ab 1 Tag vor Anreisetag beträgt die Stornogebühr 90 %
   der vereinbarten Kosten für den gebuchten Aufenthalt.

1.2   Für Stornierungen mit Vertragsabschluss gem. §2 Ziffer 1 Abs 2 (Reservierung über die Buchungswebsite von Stadthaus Neckarsulm)
   
Dem Gast stehen verschiedene Buchungsraten auf der Buchungswebsite zur verfügung. Es wird ein Rücktrittsrecht von dem
   Beherbergungsvertrag unter folgenden Stornierungsbedingungen entsprechend der gebuchten Buchungsrate eingeräumt: 

a) Standardrate:
Kostenlose Stornierung bis 10 Tage vor dem Anreisetag. Im Fall eines späteren Rücktritts beträgt die Stornogebühr 90%. 

b) Langzeitrate 1-3 Monate:
Kostenlose Stornierung bis 30 Tage vor dem Anreisetag. Im Fall eines späteren Rücktritts beträgt die Stornogebühr 70%.

c) Langzeitrate 4-6 Monate:
Kostenlose Stornierung bis 50 Tage vor dem Anreisetag. Im Fall eines späteren Rücktritts beträgt die Stornogebühr 50%.

d) Bei der Buchungsrate „Fix Rate“ (Nicht stornierbar; keine kostenfreie Stornierung möglich) über die Buchungswebsite besteht keine Möglichkeit zur kostenlosen Stornierung. Bei Buchung dieser Option und Rücktritt vom Beherbergungsvertrag fällt eine Stornogebühr in Höhe von 100% zu jedem Zeitpunkt an.

  1. Die genannten Gebühren stellen einen nicht steuerbaren Schadensersatz dar. Tritt der Kunde vor Leistungsbeginn von dem Beherbergungsvertrag zurück, verliert er seinen Anspruch auf Zurverfügungstellung des Apartments und alle damit in Verbindung stehenden Ansprüche (z.B. Serviceleistungen).

  2. Stornierungen müssen schriftlich (per Brief oder E-Mail) erfolgen.

  3. Bei Stornierung von Stadthaus Neckarsulm kann der Kunde eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit
    •    die Stornierung von Stadthaus Neckarsulm zu vertreten ist; oder
    •    am Ort der Apartments oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung des Aufenthalts erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Stadthaus Neckarsulm unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

 

§ 7 Umbuchung, Verlängerung und Reduzierung der Aufenthaltsdauer

  1. Änderung des Anreisedatums oder der Aufenthaltsdauer erfolgen aufgrund gesonderter Reservierung des Gastes und Annahme durch Stadthaus Neckarsulm (vgl. § 2):

  2. Bei Verlängerung der Aufenthaltsdauer hat der Gast den Verlängerungszeitraum gesondert zu reservieren/anzufragen.

  3. Bei Reduzierung der Aufenthaltsdauer erfolgt die partielle Stornierung des Aufenthalts zu den o.g. Stornierungsbedingungen gem. § 6.

 

§ 8 Nutzung technische Einrichtungen und Internetanschluss

  1. Der Kunde ist berechtigt, die in dem Apartment vorhandenen technischen Geräte und Datenübertragungseinrichtungen zu nutzen.

  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Apartments bedarf der schriftlichen Zustimmung von Stadthaus Neckarsulm soweit es sich nicht um Geräte des üblichen, täglichen Gebrauches handelt. Die Benutzung von eigenen Mobiltelefonen/Laptops ist selbstverständlich hiervon ausgenommen, kostenfrei und erlaubt.

  3. Durch die Verwendung dieser Geräte des Kunden aufgetretene Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von Stadthaus Neckarsulm gehen zu Lasten des Kunden, soweit Stadthaus Neckarsulm diese nicht zu vertreten hat.

  4. Der Kunde darf den zur Verfügung gestellten Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.

  5. Der Kunde hat Stadthaus Neckarsulm auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Kunden oder durch Dritte mit dem Wissen des Kunden verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße.

  6. Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss an Dritte ist dem Kunden untersagt. Bei Zuwiderhandlung hat der Kunde für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber Stadthaus Neckarsulm einzustehen.

  7. Stadthaus Neckarsulm behält sich das Recht vor, den Internetanschluss bei missbräuchlicher Verwendung (Ziffer 4) zu sperren.

  8. Für alle Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Nutzung des vom Kunden gebuchten Apartments haftet der tatsächlich nutzende Dritte nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    Sofern der Kunde das gebuchte Apartment nicht selbst in Person nutzt, sondern seinen Mitarbeitenden oder sonstigen mit ihm verbundenen Person(en)/Dritten zur Verfügung stellt, haftet der Kunde für dessen Verstöße gegen obige Verpflichtungen gesamtschuldnerisch.

 

§ 9 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial, Veränderungsverbot

  1. Es dürfen keine Veränderungen jeglicher Art an und in den Räumlichkeiten vorgenommen werden.

  2. Das Anbringen von Dekorationsmaterial und sonstigen Gegenständen an den Wänden ist untersagt. Der Kunde haftet bei jeder schuldhaften Zuwiderhandlung durch die das Apartment tatsächlich nutzende Person(en) wiederum gesamtschuldnerisch.

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§ 10 Zutritt Stadthaus Neckarsulm

Stadthaus Neckarsulm ist berechtigt, das gebuchte Apartment nach Absprache mit dem Kunden zur Vornahme von Dienstleistungen und von Reparaturen, zum Ablesen von Strom- und Wasserzählern und zur Besichtigung im Rahmen der Anschlussvermietung zu betreten. Bei Gefahr im Verzug ist Stadthaus Neckarsulm oder deren Beauftragte auch ohne Abstimmung mit dem Kunden zum Betreten des Apartments berechtigt. Dies gilt auch, wenn begründete Anzeichen bestehen, dass das Apartment unsachgemäß genutzt oder behandelt wird.

 

§ 11 Rauchverbot, Tierhaltung, Hausordnung

  1. Sämtliche Apartments von Stadthaus Neckarsulm sind Nichtraucherapartments. Das Rauchen in den Apartments ist deshalb untersagt. Im Falle der Zuwiderhandlung trägt der Kunde die etwaig daraus resultierenden Kosten für eine Sonderreinigung des Apartments.

  2. Haustiere sind nicht gestattet, es sei denn, Stadthaus Neckarsulm hat hierzu schriftlich vorab die Zustimmung erteilt. In diesem Fall hat der Kunde bei Einzug eine Vereinbarung zu unterzeichnen, dass er für etwaige Schäden am Gebäude, im Apartment oder am Inventar, welche durch das/die Haustier/e entstanden sind, aufkommt. Selbst, wenn es zu keiner expliziten schriftlichen Vereinbarung kommt, haftet der Kunde gem. §12.

  3. Der Kunde hat das Apartment inkl. vorhandener Einrichtungen und Ausstattungen pfleglich zu behandeln. Insbesondere hat er für eine ausreichende gehörige Lüftung und Heizung zu sorgen.

  4. Der Kunde verpflichtet sich ferner, bei Bezug des Apartments die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich Stadthaus Neckarsulm anzuzeigen.

  5. Im Übrigen ist die in dem gebuchten Apartment hinterlegte Hausordnung zu beachten und einzuhalten.

 

§ 13 Haftung des Kunden für Schäden

  1. Der Kunde haftet als Vertragspartner für sämtliche Schäden aufgrund unsachgemäßer Nutzung der Apartments, soweit er dies zu vertreten hat. Er haftet auch für alle Schäden am Gebäude, Apartment oder am Inventar, die durch Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte (inkl. Haustiere) aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

  2. Bei Räumung des Apartments nicht mehr vorhandene oder beschädigte Gegenstände hat der Kunde zum Zeitwert zu ersetzen.

  3. Hat der Kunde entsprechend § 5 Ziffer 7 Sicherheitsleistung durch Verfügungstellung von Kreditkartendaten gestellt, so ist Stadthaus Neckarsulm auch in diesem Fall berechtigt, die Kosten für die Beseitigung der vom Kunden oder etwaigen Mitbewohnern oder Besuchern schuldhaft verursachten Schäden an der Wohnung über die Kreditkarte des Kunden einzuziehen. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden wird Stadthaus Neckarsulm zuvor durch Einholung eines Kostenvoranschlages eines Handwerker-Fachbetriebes ermitteln.

  4. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare dazu beizutragen, damit der Schaden zeitnah beseitigt werden kann sowie einen möglichen Schaden gering zu halten.

 

§ 13 Haftung von Stadthaus Neckarsulm, Verjährung von Ansprüchen

  1. Stadthaus Neckarsulm haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.

  2. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Stadthaus Neckarsulm die Pflichtverletzungen zu vertreten hat, sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Stadthaus Neckarsulm beruhen, und Schäden, die aufgrund einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten seitens Stadthaus Neckarsulm entstanden sind.

  3. Einer Pflichtverletzung von Stadthaus Neckarsulm steht die seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

  4. Für eingebrachte Sachen haftet Stadthaus Neckarsulm nach den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere gemäß §§ 701 bis 703 BGB.

  5. Die Haftungsansprüche gegenüber Stadthaus Neckarsulm erlöschen, wenn der Kunde nach Erlangung der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dies nicht unverzüglich Stadthaus Neckarsulm angezeigt hat.

  6. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in einer Garage oder einem sonstigen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande.
    Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Parkplatz abgestellter oder rangierender Kraftfahrzeuge oder deren Inhalte haftet Stadthaus Neckarsulm nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 bis 3 gelten entsprechend.

  7. Alle Ansprüche gegen Stadthaus Neckarsulm verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.
    Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an.
    Die vorstehenden Verjährungsverkürzungen gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit, sowie bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung von Stadthaus Neckarsulm, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

  8. Im Übrigen ist die Haftung von Stadthaus Neckarsulm – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

 

§ 13 Beendigung des Beherbergungsvertrags

  1. Das Recht der Parteien, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

  2. Kündigt Stadthaus Neckarsulm den Beherbergungsvertag aufgrund eines vom Gast verschuldeten wichtigen Grundes, steht dem Gast kein Recht auf Schadensersatz zu.

 

§ 14 Vertraulichkeit

Der Gast hat vertrauliche Informationen von Stadthaus Neckarsulm unbefristet vertraulich zu behandeln, insbesondere diese Dritten nicht offenzulegen, gegen unbefugten Zugriff zu schützen und ausschließlich im Rahmen der Zusammenarbeit zu verwenden.

 

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von Stadthaus Neckarsulm serviced apartments Ronja Vogt.

  3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

 

Stand 1. August 2023

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